Geschäftsbedingungen

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER UNSER VERMIETUNGSANGEBOT ENTHALTEN

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen n+1 Bicycles (CIF: Y2783646Q) und dem Mieter.

1) STORNOBEDINGUNGEN

Wenn Sie Ihre Fahrradreservierung stornieren möchten, gelten folgende Bedingungen:

Bis zu 4 Wochen vor dem 1. Miettag: Volle Rückerstattung des bezahlten Betrags;

4 bis 2 Wochen vor dem 1. Miettag: 50 % Rückerstattung des bezahlten Betrags;

2 bis 1 Woche vor dem 1. Miettag: 20 % Rückerstattung des bezahlten Betrags;

Innerhalb von 7 Tagen vor dem 1. Miettag: Keine Rückerstattung.

2) ZAHLUNG

Die Zahlung muss bei der Reservierung erfolgen. Wir akzeptieren gängige Kreditkarten wie VISA und MasterCard. Sie können auch mit einer Überweisung auf unser spanisches Bankkonto bezahlen.

3) ABHOLUNG / ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES FAHRRADES

Alle Fahrräder, die von n+1 Bicycles gemietet werden, werden ausschließlich an die im Mietvertrag genannte Person und nur nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments (Reisepass oder europäischer Personalausweis) geliefert und übergeben.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass das Fahrrad in technisch einwandfreiem, sicherem und sauberem Zustand geliefert / abgeholt wurde und verpflichtet sich, es in dem Zustand zurückzugeben, in dem es geliefert / abgeholt wurde. Der Mieter ist verantwortlich für die angemessene Behandlung und Pflege des Fahrrades während des Mietzeitraums und muss das Fahrrad an dem im Vertrag angegebenen Rückgabedatum bis 18:00 Uhr (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart) in gutem Zustand an n+1 Bicycles zurückgegeben. Der Mieter muss n+1 Bicycles über alle Probleme informieren, die eine rechtzeitige Rückgabe des gemieteten Fahrrades verhindern. Ohne diese Benachrichtigung werden bei verspäteter Rückgabe 110 EUR + 50 EUR für jeden weiteren Tag in Rechnung gestellt, bis das Fahrrad sicher an n+1 Bicycles zurückgegeben wurde. Nach Ablauf von 3 Tagen ab dem vereinbarten Rückgabedatum wird jedes nicht zurückgegebene Leihfahrrad zum vollen Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt und der Polizei als gestohlen gemeldet.

4) HAFTUNG BEI SCHÄDEN, VERLUSTEN ODER UNFÄLLEN

Radfahren kann Risiken beinhalten. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages übernimmt der Mieter die alleinige Verantwortung für das Fahrrad und die Sicherheit des Mieters und anderer.

n+1 Bicycles haftet nicht für Verletzungen des Mieters während der Mietzeit.

Der Mieter erkennt an, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, für angemessenen persönlichen Versicherungsschutz zu sorgen, um Ereignisse wie Diebstahl, Schäden und Unfälle, die während der Mietzeit durch den Mieter oder Dritte oder deren Eigentum verursacht werden, abzusichern. Es wird dringend empfohlen, Ihre Versicherungsdokumente und Ausweise während des Fahrradfahrens jederzeit bei sich zu tragen.
Der Mieter muss n+1 Bicycles bei Verlust oder Beschädigung des Fahrrads unverzüglich benachrichtigen und den Anweisungen von n+1 Bicycles in Bezug auf solche Ereignisse folgen. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter diesen bei der nächsten Polizeistation melden und n+1 Bicycles benachrichtigen.
Abgesehen von einer angemessenen Abnutzung und Schäden an den Schläuchen trägt der Mieter im Falle von Schäden am Fahrrad, die nicht durch die optionale Versicherung abgedeckt sind, die vollen Kosten für alle Reparaturen, einschließlich der Kosten für den Ersatz beschädigter Teile und aller Arbeiten, um das Fahrrad in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der Mietzeit befand. n+1 Bicycles hat das alleinige Recht, nach vernünftiger Abwägung zu bestimmen: (a) ob das Fahrrad während der Mietzeit beschädigt wurde; (b) ob ein solcher Schaden über die angemessene Abnutzung hinausgeht; (c) das Ausmaß eines solchen Schadens; und (d) die vollen Kosten für die erforderlichen Reparaturen.

Im Falle des Verlustes des Fahrrades, gleich aus welcher Ursache (einschließlich Diebstahl), trägt der Mieter die vollen Kosten, die n+1 Bicycles entstehen, um das verlorene Fahrrad zu ersetzen.

Darüber hinaus haftet der Mieter für n+1 Bicycles und entschädigt diese für etwaige Einnahmeausfälle von n+1 Bicycles, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit des gemieteten Fahrrades aufgrund von Schäden oder Verlusten entstehen. Die Kosten für entgangene Einnahmen entsprechen im Höchstfall der Miete von 7 Tagen zu den vollen Mietpreisen.
Für die unter Punkt 3) genannte Haftung im Falle von Schäden, Verlust oder Unfall dieser Bedingungen ermächtigt der Mieter n+1 Bicycles, solche Reparatur - oder Ersatzkosten und / oder Einnahmeverluste durch Belastung der vom Mieter bei der Unterzeichnung des Mietvertrags angegebenen Kreditkarte einzutreiben.

5) VERMIETETE ARTIKEL UND VERSICHERUNG

Laut Mietvertrag gemietete Fahrräder und Ausrüstung bleiben Eigentum von n+1 Bicycles. Der Mieter ist verpflichtet, alle gemieteten Geräte sorgfältig zu behandeln und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden, Verlust und Diebstahl zu vermeiden. Die optionale Versicherung deckt keine Verluste oder Diebstahl, Rahmenschäden oder Schäden, die durch rücksichtslose Handhabung oder unsachgemäßen Gebrauch des Fahrrades verursacht wurden, einschließlich insbesondere der Verwendung im Gelände.
n+1 Bicycles stellt KEINE Helme, GPS, etc. zur Verfügung. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Zubehör und Ausrüstung mit, um sicher zu fahren.
Es ist NICHT erlaubt, das gemietete Fahrrad von Mallorca auf das spanische Festland oder andere Inseln zu bringen.
Wenn das Fahrrad am Ende der Mietzeit zurückgegeben wird n+1 Bicycles überprüfen, ob Schäden aufgetreten sind.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages stimmt der Mieter zu, dass die vollen Kosten für den Ersatz eines nicht versicherten Schadens, der nach der Rückgabe / dem Abholen des Fahrrades an dem Fahrrad festgestellt wird, der bereitgestellten Kreditkarte belastet wird. Der Mieter wird per E-Mail über die Einzelheiten des Schadens und des berechneten Betrags informiert.
Wichtig: Lassen Sie das Fahrrad zu keiner Zeit unbeaufsichtigt. Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrrads während des Mietzeitraums haftet der Mieter für den vollen Wiederbeschaffungswert des Fahrrades zum aktuellen Marktpreis. Für die verspätete Rückgabe des Fahrrads werden Gebühren und zusätzliche Kosten berechnet. Siehe oben, Abschnitt 3).

6) LIEFERUNGSSERVICE

n+1 Bicycles liefert das gemietete Fahrrad kostenlos an den im Mietvertrag angegebenen Ort und holt es dort wieder ab. Liefer- und Abholzeiten müssen mit n+1 Bicycles vereinbart werden. Der Mieter kann auch mit n+1 Bicycles eine Zeit zur Abholung/Rückgabe des Fahrrads bei n+1 Bicycles Adresse in Pollença vereinbaren. Bitte stellen Sie sicher, dass der Zeitpunkt der Abholung und / oder Rücksendung bestätigt wurde.

7) VERKEHRSVORSCHRIFTEN

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller in Spanien geltenden Verkehrsgesetze und -vorschriften, einschließlich des Tragens eines Helms während des Radfahrens auf Mallorca.

8) N+1 BICYCLES HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Mieter stimmt zu, dass n+1 Bicycles dem Mieter gegenüber nicht haftet für: (a) Verletzungen oder Verluste des Mieters oder anderer; oder (b) Schäden an Eigentum von n+1 Bicycles oder anderen Personen, die direkt oder indirekt aus der Benutzung des gemieteten Fahrrades entstehen, unabhängig davon, wie diese Verletzungen, Verluste oder Schäden entstanden sind.
Vorbehaltlich des Haftungsausschlusses haftet n+1 Bicycles für alle Ansprüche des Mieters, sei es aufgrund eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus einem anderen Grund oder anderen Bedingungen (insbesondere aufgrund unerlaubter Handlungen oder Fahrlässigkeit) nur bis zur Höhe des Gesamtpreises, den der Mieter an n+1 Bicycles gezahlt hat.
Mit Ausnahme verpflichtender Bestimmungen sind keine durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierten Bestimmungen auf den Vertrag gegen n+1 Bicycles anzuwenden. Zusicherungen, ausdrückliche oder stillschweigende Bedingungen oder Garantien sind für n+1 Bicycles nur bindend, wenn sie schriftlich angegeben sind.
Der Mieter verpflichtet sich, n+1 Bicycles von sämtlichen Ansprüchen, Schäden oder Verlusten (einschließlich Kosten) freizustellen, die n+1 Bicycles als direkte oder indirekte Folge der Fahrradnutzung durch den Mieter oder durch eine andere Partei entstehen.
Sollte unser Service aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von n+1 Bicycles liegen, nicht verfügbar sein (z. B. Schäden eines früheren Mieters), wird n+1 Bicycles versuchen, dem Mieter eine geeignete Alternative anzubieten oder eine volle Rückerstattung zu gewähren.

9) COPYRIGHT

Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, einschließlich Texte, Fotos, Logos und dergleichen, sind als geistiges Eigentum von n+1 Bicycles anzusehen. Die unbefugte Nutzung, Verbreitung und / oder Vervielfältigung solcher Inhalte ist daher untersagt. Alle genannten Handels- und Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

10) ANWENDBARES RECHT

Der Mieter stimmt zu, dass die Gesetze und die Gerichtsbarkeit Spaniens auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Mietvertrag anzuwenden sind. Der Mieter sichert zu, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrages gelesen und verstanden hat.
Wenn ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihre Anwendung auf eine Partei oder Umstände nicht durchsetzbar, ungültig oder rechtswidrig ist oder werden sollte, betrifft dies nicht die übrigen Bestimmungen und diese behalten ihre volle Wirksamkeit, es sei denn, dieser Teil ist für die Durchführung des Vertrags wesentlich oder widerspricht der öffentlichen Ordnung.

Übersetzungen
Alle übersetzten Inhalte der Website, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden den Website-Besuchern und Fahrradmietern nur aus Zweckmäßigkeitsgründen zur Verfügung gestellt. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und den übersetzten Fassungen ist in jedem Fall die englische Fassung maßgeblich.